Hameln,

Fahrzeugübergabe durch die THW-Helfervereinigung Hameln.

Am Freitag den 08. September 2017 übergab die Helfervereinigung, im Beisein einiger Sponsoren aus der heimischen Wirtschaft ein Mehrzweckfahrzeug an den Ortsverband Hameln.

Die bereits vor einigen Jahren gegründete Helfervereinigung, unterstützt den Ortsverband Hameln in seinen Tätigkeiten immer wieder mal, in der Hauptsache durch unterschiedliche Sachspenden. Und so hatte sich der gemeinnützige Verein, zuletzt die Beschaffung eines sogenannten Mehrzweckfahrzeugs auf die Fahne geschrieben. Um die benötigten 25.000,- Euro teure Beschaffung tätigen zu können, wurde kurzerhand die heimische Wirtschaft um Unterstützung gebeten. Rund die Hälfte der Anschaffungskosten konnten somit generiert werden. Die andere Hälfte stand aus Mitgliedsbeiträgen und Kleinspenden zur Verfügung.

Bei diesem Kfz handelt es sich um ein Mercedes Sprinter, Bj. 2013, mit einer Leistung von 95 KW (130 PS), es besitzt  eine Doppelkabine mit 7 Sitzplätzen und ist mit Plane und Spriegel und einer Ladefläche ausgestattet. Das Fahrzeug wird im Ortsverband als universelles Transportmittel eingesetzt das sowohl Helfer/-innen und Gerät jeglicher Art, Fachgruppenübergreifend befördert, als auch für die Jugendarbeit vorgesehen ist. Einen ungemeinen Mehrwert besitzt das Fahrzeug für den Ortsverband auch wegen seiner anzuwendenden PKW-Führerscheinklasse (3 bzw. B), mit dem es sich fortbewegen lässt.

Vielen, herzlichen Dank, an folgende Sponsoren:

Car Akustik GmbH

Dr. Paul Lohmann GmbH Kg

Elektroma Hameln GmbH

Enertec Hameln GmbH

Fisch Meyer GmbH

Kaminski Waggonbau GmbH

Sparkasse Hameln-Weserbergland

Stadtwerke Hameln GmbH

Tattoo Family Eisenhauer

Volksbank Hameln-Stadthagen e.G.

XOX Gebäck GmbH

Fotos: Dewezet, U. Behmann, A. Weiher / Text: A. Weiher


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.







Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: